Anpassung der Asylverordnung

Forderungen an die St. Galler Kantonsregierung

Im Kanton St. Gallen vollzieht die Regierung die eidgenössische Asylgesetzgebung in einer Verordnung. Aufgrund dieser Verordnung hatte die Bevölkerung von Ebnat-Kappel keinen Einfluss auf den Entscheid, den Altbau des Alterszentrums Wier in Ebnat-Kappel ab Januar 2024 als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen.

Das muss sich ändern – die Bevölkerung muss ein Mitspracherecht bei der Eröffnung einer Asylunterkunft haben. Deshalb fordern wir von der St. Galler Regierung eine Anpassung der kantonalen Asylverordnung.

Die demokratischen Rechte auf Gemeindestufe sind äusserst ausgeprägt – der Bevölkerung stehen etwa beim Steuerfuss und der Jahresrechnung, bei anstehenden (Strassen-)Bauprojekten, in der kommunalen Raumplanung und vielen weiteren Gemeindeaufgaben weitgehende Mitspracherechte zu. Obwohl die Unterbringung von Flüchtlingen eine Gemeindeaufgabe darstellt, hat die Stimmbevölkerung in diesem Bereich jedoch nichts zu sagen! Dabei zeigt der Fall Ebnat-Kappel, dass die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft einen durchaus politisch umstrittenen Entscheid darstellt. Ohne jeden Einbezug der Bevölkerung und mit kurzfristiger Information vermietete der Gemeinderat eine Liegenschaft zum Unterbringen von Flüchtlingen. Es kann auch sein, dass die TISG direkt mit privaten Vermietern einen Mietvertrag für eine Flüchtlingsunterkunft abschliesst, und somit nicht einmal der Gemeinderat über eine Flüchtlingsunterkunft in der eigenen Gemeinde informiert ist, geschweige denn entscheiden kann. Die Asylverordnung soll deshalb dahingehend angepasst werden, dass der zuständige Gemeinderat der Eröffnung eines Asylzentrums in der eigenen Gemeinde immer zustimmen muss. Gegen diesen Entscheid soll der Bevölkerung vor Ort die Möglichkeit offenstehen, das Referendum zu ergreifen.

Im Kanton St. Gallen erfolgt die Verteilung von Flüchtlingen auf die politischen Gemeinden anhand einer Soll-Ist-Liste, welche den Soll-Bestand anhand der Wohnbevölkerung der entsprechenden Gemeinde errechnet. In dieser Liste werden Flüchtlinge, welche in einer Asylunterkunft untergebracht sind, jedoch nur zu 40 Prozent angerechnet. Besteht in einer Gemeinde ein Bundesasylzentrum, werden diese Flüchtlinge bei der Verteilung neuer Flüchtlinge gar nicht berücksichtigt. Die Konsequenz dieser fragwürdigen Berechnung ist, dass (vorwiegend ländliche) Gemeinden trotz Asylunterkunft noch massiv zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen müssten. Deshalb fordern wir weiter, dass auch Flüchtlinge in Asylunterkünften voll angerechnet werden und betroffene Gemeinden somit nicht überproportional belastet werden.

Die Soll-Ist-Liste konzentriert sich auf die Berechnung des Soll-Bestands an Flüchtlingen gemäss der Wohnbevölkerung der politischen Gemeinden. Dadurch kann es vorkommen, dass eine einzelne Gemeinde – beispielsweise im Toggenburg – ihren Soll-Bestand zwar nicht erfüllt, die Region in der Gesamtbetrachtung jedoch bereits einen überproportionalen Anteil an Flüchtlingen unterbringt. Um ein Gleichgewicht zwischen den Regionen im Kanton St. Gallen zu erreichen, soll zusätzlich zur Soll-Ist-Liste der politischen Gemeinden eine obligatorische Zuweisung entfallen, wenn der Wahlkreis eine Höchstquote bereits erreicht. Zweck dieser Anpassung ist es, dass jede Region ihre Verantwortung übernimmt, und nicht ländliche Regionen den grossen Teil der Flüchtlinge alleine zu tragen haben. So werden auch Flüchtlingsghettos, Schulen mit überdurchschnittlich vielen Ausländern, Kriminalität und Clan-Strukturen vermieden.

Während die Kostentragung der Sozialhilfe und der Miete von Liegenschaften geregelt ist, haben die Standortgemeinden von Asylunterkünften alle übrigen Kosten zu tragen. Diese Kosten für Infrastruktur (Sicherheitsdispositiv, Freizeitangebote, Entsorgung usw.) sowie Administrativkosten (Suche nach möglichen Unterbringungsorten, Registrierung der Flüchtlinge, Bewilligungsprozess, Einsprachen usw.) haben diese Gemeinden zu tragen. Somit ist eine Flüchtlingsunterkunft in einer Gemeinde immer mit zusätzlichen Kosten für die lokale Wohnbevölkerung verbunden. Für diese Zusatzaufwände sollte eine pauschale Abgeltung pro Flüchtling an die Standortgemeinden von Asylunterkünften eingeführt werden. So soll sichergestellt werden, dass eine Flüchtlingsunterkunft nicht auch noch steuerliche Mehrbelastungen der dortigen Wohnbevölkerung mit sich bringt.

Ja, ich unterstütze diese Forderungen:

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars unterstützt du die genannten Forderungen. Dabei werden dein Vor- und Nachname sowie dein Wohnort zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. Wir erlauben uns zudem, dich über Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Asylwesen zu informieren.

Vorname *
Nachname *
Wohnort *
E-Mail *