Im Kanton St. Gallen vollzieht die Regierung die eidgenössische Asylgesetzgebung in einer Verordnung. Aufgrund dieser Verordnung hatte die Bevölkerung von Ebnat-Kappel keinen Einfluss auf den Entscheid, den Altbau des Alterszentrums Wier in Ebnat-Kappel ab Januar 2024 als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Das muss sich ändern – die Bevölkerung muss ein Mitspracherecht bei der Eröffnung einer Asylunterkunft haben. Deshalb fordern wir von der St. Galler Regierung eine Anpassung der kantonalen Asylverordnung.